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   BVerfG, 30.04.2015 - 2 BvR 746/15   

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BVerfG, 30.04.2015 - 2 BvR 746/15 (https://dejure.org/2015,11172)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2015 - 2 BvR 746/15 (https://dejure.org/2015,11172)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2015 - 2 BvR 746/15 (https://dejure.org/2015,11172)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 16a Abs 1 GG, Art 16a Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer somalischen Familie mit Kleinstkind nach Italien - Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Untersagung einer angeordneten Abschiebung von syrischen Asylantragsteller nach Italien; Drohen eines schweren und nicht ohne weiteres wiedergutzumachenden Nachteils durch den Vollzug der Abschiebung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 19 Abs. 4
    Dublinverfahren, effektiver Rechtsschutz, besonders schutzbedürftig, minderjährig, Kinder, Unterkunft, Aufnahmebedingungen, Italien, Verfassungsbeschwerde, Überstellungsfrist, Dublin III-Verordnung, Zusicherung, Garantieerklärung, Rechtsweggarantie, gerichtliche ...

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer somalischen Familie mit Kleinstkind nach Italien - Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Einstweilige Untersagung einer angeordneten Abschiebung von syrischen Asylantragsteller nach Italien; Drohen eines schweren und nicht ohne weiteres wiedergutzumachenden Nachteils durch den Vollzug der Abschiebung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dublin III - und vorläufig keine Abschiebung nach Italien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 896
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2015 - 2 BvR 746/15
    19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert jedem, der geltend macht, durch die öffentliche Gewalt in eigenen Rechten verletzt zu sein, den Zugang zu den Gerichten und eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (BVerfGE 40, 272 ; 113, 273 ; 129, 1 ).

    Aus dieser Garantie effektiven Rechtsschutzes folgt die Pflicht der Gerichte, angefochtene Hoheitsakte grundsätzlich in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen (BVerfGE 129, 1 ).

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2015 - 2 BvR 746/15
    Den Beschwerdeführern, die jedenfalls überwiegend einer im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR , Tarakhel v. Schweiz, Urteil vom 4. November 2014, Nr. 29217/12, NVwZ 2015, S. 127) besonders schutzbedürftigen Gruppe angehören, droht durch den Vollzug der Abschiebung ein schwerer und nicht ohne weiteres wiedergutzumachender Nachteil.
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2015 - 2 BvR 746/15
    19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert jedem, der geltend macht, durch die öffentliche Gewalt in eigenen Rechten verletzt zu sein, den Zugang zu den Gerichten und eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (BVerfGE 40, 272 ; 113, 273 ; 129, 1 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2015 - 2 BvR 746/15
    19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert jedem, der geltend macht, durch die öffentliche Gewalt in eigenen Rechten verletzt zu sein, den Zugang zu den Gerichten und eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (BVerfGE 40, 272 ; 113, 273 ; 129, 1 ).
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2015 - 2 BvR 746/15
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2015 - 2 BvR 746/15
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17

    Durchführung einer Abschiebung bei hoher Selbstmordgefahr

    Dieser wird ein Gericht nicht gerecht, wenn es den Eilantrag trotz fehlerhaften behördlichen Handelns unter Berufung auf eine Auflage zurückweist und die effektive Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung der Einhaltung dieser Auflage nicht sichergestellt ist (vgl. zu letzterem Erfordernis: BVerfG, Beschluss vom 30.04.2015 - 2 BvR 746/15 -, NVwZ 2015, 896, zu einer Abschiebung nach Italien unter der Maßgabe, dass die Antragsgegnerin die zuständigen italienischen Behörden vor der Abschiebung der Antragsteller über die Ankunft einer Familie mit Kindern zu informieren und in Abstimmung mit den italienischen Behörden sicherzustellen hat, dass die Antragsteller zusammen als Familie unmittelbar im Anschluss an die Übergabe an die italienischen Behörden eine gesicherte Unterkunft erhalten; Beschluss vom 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17 -, Rn. 50, BeckRS 2017, 118574 zu § 58a AufenthG).
  • VG Berlin, 03.06.2016 - 19 L 275.15

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung: Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung;

    Insbesondere können die Antragsteller insoweit entgegen ihrer Annahme nichts zu ihren Gunsten aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 4. November 2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel ./. Schweiz -, NVwZ 2015, 127), des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 2015 - 2 BvR 746/1517 -, NVwZ 2015, 896, und vom 17. April 2015 - 2 BvR 602/15 -, NVwZ 2015, 810 m.w.Nachw.) und der Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. VG Bayreuth, Urteil vom 9. September 2015 - VG B 2 K 15.30276 -, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 24. Februar 2015 - VG 3 B 1023/14 As -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 13. November 2014 - VG AN 3 S 14.30863 -, juris) ableiten, wonach eine Überführung von Familien mit Klein(st)kindern nach Italien eine vorherige individuelle Zusicherung der italienischen Behörden voraussetzt, dass die Familie eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.
  • VG Trier, 28.09.2022 - 7 K 1706/22

    Dublin-Bescheid mit dem Ziel Ungarn im Fall einer arbeitsfähigen Person

    Aus der in Art. 19 Abs. 4 GG postulierten Garantie effektiven Rechtsschutzes folgt ebenfalls die Pflicht der Gerichte, angefochtene Hoheitsakte grundsätzlich in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 BvR 746/15 -, Rn. 7, juris).
  • VG Würzburg, 06.07.2015 - W 6 S 15.50224

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Schließlich steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Einstweilige Anordnung v. 30.4.2015 - 2 BvR 746/15 - AuAS 2015, 139) der Antragsablehnung unter bestimmten Maßgaben entgegen.
  • VG München, 21.03.2021 - M 21b K 17.43966

    Nigeria: Dublin Italien: keine Anwendbarkeit des §29 Abs. 1 Nr. 2 für besonders

    Darüber hinaus genügt nach Ansicht des VGH Baden-Württemberg bereits die Ablehnung eines Eilantrags "mit der Maßgabe, dass das Bundesamt Vorsorgen muss", nicht den Vorgaben der Tarakhel-Rechtsprechung (VGH BW, U.v. 29.7.2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 4 1 ; ebenfalls kritisch zu "Maßgabe-Entscheidungen" im Eilverfahren - aber im Ergebnis offenlassend - BVerfG, B.v. 30.4.2015 - 2 BvR 746/15 - juris Rn. 3 ff.).
  • VG München, 09.03.2021 - M 30 K 20.50239

    Dublin III-Verfahren, Abschiebungsanordnung nach Italien, Adäquate Unterbringung

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich hingegen kritisch zu einer Maßgabeentscheidung im Eilverfahren geäußert, eine Entscheidung diesbezüglich aber offengelassen (BVerfG, B.v. 30.4.2015 - 2 BvR 746/15 - juris Rn. 8).
  • VG München, 13.10.2016 - M 7 K 15.50730

    Anspruch auf Selbsteintritt im Dublin-Verfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B. v. 27. Mai 2015 - 2 BvR 3024/14, 2 BvR 177/15, 2 BvR 601/15 - juris Rn. 4 m. w. N., B. v. 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 - juris Rn. 15 f. u. B. v. 30. April 2015 - 2 BvR 746/15 - juris Rn. 9) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR U. v. 4. November 2014 - Nr. 292117/12 - Tarakhel ./. Schweiz, NVwZ 2015, S. 127) ist davon auszugehen, dass Familien mit Kleinstkindern Gefahr laufen, im Aufnahmestaat Italien einer gegen Art. 3 EMRK - und damit auch gegen Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - EUGRCh - verstoßenden Behandlung ausgesetzt zu werden, wenn sie im Rahmen des Dublin-Verfahrens ohne eine konkrete und einzelfallbezogene Zusicherung der italienischen Behörden, dass die Familie in Italien eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde, dorthin überstellt werden.
  • VG München, 12.08.2015 - M 16 K 14.50550

    Herkunftsland: Nigeria; Dublin-III-Verfahren; Abschiebungsanordnung; Vorrangiges

    Mit weiterem Beschluss vom 20. Mai 2015 (M 16 S7 15.50484) wurde diese Entscheidung im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2015 - 2 BvR 746/15 - gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen dahingehend abgeändert, dass die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den streitgegenständlichen Bescheid angeordnet wurde.
  • VG München, 20.05.2015 - M 16 S7 15.50484

    Herkunftsland: Nigeria

    Im Hinblick auf den zwischenzeitlich ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2015 (2 BvR 746/15 - abrufbar z.B. unter www.asylnet.de) sowie dem Umstand, dass von einem zwischenzeitlichen Ablauf der maßgeblichen Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 1 Dublin-III-VO auszugehen ist, war eine Abänderung des Beschlusses vom 11. November 2014 (M 16 S 14.50551) von Amts wegen veranlasst.
  • VG München, 16.02.2016 - M 7 K 15.50374

    Erfolgreiche Klage gegen Abschiebungsbescheid wegen Ablaufs der

    Darüber hinaus müsste das Bundesamt bei der Abschiebung von Familien mit Kleinstkindern - das gemeinsame Kind der Kläger ist am 30. November 2015 geboren - im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Italien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B. v. 27. Mai 2015 - 2 BvR 3024/14, 2 BvR 177/15, 2 BvR 601/15 - juris Rn. 4 m. w. N., B. v. 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 - juris Rn. 15 f. u. B. v. 30. April 2015 - 2 BvR 746/15 - juris Rn. 9) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR U. v. 4. November 2014 - Nr. 292117/12 - Tarakhel ./. Schweiz, NVwZ 2015, S. 127) eine konkrete und einzelfallbezogene Zusicherung der italienischen Behörden einholen, dass die Familie in Italien eine gesicherte Unterkunft für alle Familienmitglieder erhalten werde.
  • VG München, 30.11.2015 - M 7 K 15.50384

    Keine Abschiebung bei Trennung von Elternteil und Kleinkind

  • VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.50731

    Abschiebungshindernis wegen im Bundesgebiet geborenen Kleinkindes

  • VG München, 12.08.2015 - M 16 K 14.50552

    Herkunftsland: Nigeria; Dublin-III-Verfahren; Abschiebungsanordnung; Vorrangiges

  • VG München, 20.05.2015 - M 16 S7 15.50485

    Herkunftsland: Nigeria

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